HU/AU (TÜV) in Dortmund

Hauptuntersuchung nach §29 StVZO inkl. Abgasuntersuchung

Seit dem 01.12.1951 schreibt der Gesetzgeber eine regelmäßige Untersuchung am Kraftfahrzeug vor, um die Verkehrstauglichkeit und Zuverlässigkeit sicherzustellen. Neuwagen müssen nach drei Jahren das erste Mal zur Hauptuntersuchung und danach alle zwei Jahre. Fahrzeuge und Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3500 kg, Fahrzeuge die für den Transport von zehn Personen zugelassen sind, sowieso Taxis, Krankenwagen und Selbstfahrermietfahrzeuge müssen das erste Mal nach zwei Jahren zur Prüfung. Danach müssen sie jedes Jahr vorgeführt werden.

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